Orschweirer Narren sagen den Großen Fasentumzug am 23.2.2025 ab

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Offizielle Pressemitteilung der Narrenzunft Hornig e.V. Orschweier

Orschweier, den 16.12.2024

Zunächst der klarstellende Hinweis, dass bisher weder seitens der Stadt Mahlberg, noch von der Narrenzunft Hornig e.V. eine offizielle Mitteilung über eine Absage erfolgt ist. Die bisherigen Pressemeldungen basieren offensichtlich auf einer Vorlage der Stadt Mahlberg zur Sitzung des Gemeinderats Mahlberg am 16.12.2024.

Nachdem die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Scholz gescheitert ist, findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zeitgleich mit dem geplanten Termin des Großen Orschweirer Narrenumzuges am 23.2.2025 statt. Während die Narrenzunft Hornig e.V. Orschweier zunächst hoffte, die traditionelle Großveranstaltung unter Auflagen durchführen zu können, hat das Ergebnis einer Besprechung mit der Stadt Mahlberg dazu geführt, unter Vorbehalt des Ergebnisses am 16.12.24 den Fasentumzug abzusagen.

Die Stadt Mahlberg hat erhebliche Bedenken den Umzug durchzuführen und ganze Straßenzüge abzusperren, was dazu geführt hätte, dass Wählerinnen und Wähler evtl. in der freien Ausübung ihres Wahlrechts gehindert werden. Diese Bedenken können auch mit Auflagen nicht ausgeräumt werden, eine Wahlanfechtung mit ggf. Wiederholung der Bundestagswahl ist zu verhindern. 

Eine Orientierung gibt das Schreiben der Landeswahlleiterin Cornelia Nesch vom 29.11.23 im Hinblick auf Fastnachtsumzüge, demnach hat die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl höchste Priorität. Im Zweifelsfall sind Fastnachtsveranstalt-ungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Ferner ist darauf zu achten, dass insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen jederzeit die Möglichkeit haben, mit dem Auto das Wahllokal zu erreichen. Jeder Wähler muss rechtzeitig und umfassend über die Sperrung und Alternativen informiert werden, Während der Sperrzeit und während des Umzuges sind alternative Zuwege auszuweisen und ggf. Umleitungen auszuschildern. Wähler dürfen nicht durch Narrenplaketten am Wahlrecht gehindert werden, das Betreten der Umzugsstrecke zur Ausübung des Wahlrechts muss ohne Plakette möglich sein.

Ein gravierender praktischer Hinderungsgrund ergibt sich für die Narrenzunft durch die aktuellen Planungen zur Sanierung der Orschweirer Festhalle. Zum Umzugszeitpunkt seien die Abbruch- und Rückbauarbeiten in vollem Gange, das Hallenumfeld stehe aufgrund der Baustelleneinrichtung und der damit verbundenen Sicherungspflicht nicht für den Aufbau eines Festzeltes und Verpflegungszeltes zur Verfügung.Umzugsteilnehmer und Besucher könnten daher nicht adäquat untergebracht und versorgt werden. Eine räumliche oder zeitliche Verlegung des Umzuges ist nicht möglich.

Daher kam die Vorstandschaft und der Narrenrat der NZ Hornig e.V. Orschweier unter der Leitung von Oberzunftmeister Volker Kern nach einer Gesamtabwägung zum Ergebnis, dass unter diesen Umständen kein Narrenumzug durchgeführt werden kann und der Umzug am 23.2.25 abgesagt werden muss. Rund 2.000 Umzugsteilnehmer sind nun zu informieren, Busse müssen storniert werden. Diese Absage bedeutet für den Verein, aber auch für die vielen beteiligten Zulieferer, neben der herben Enttäuschung über das entgangene Highlight eine erhebliche finanzielle Einbuße. 

Der Verein prüft, ob am 23.2.25 rund um das Vereinsheim „Narrenschopf“ alternativ ein Fasenthock durchgeführt wird.

Gez.
Achim Metzger, Pressewart NZO


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